Bericht des Bürgermeisters gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)


Mit § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) wurde eine Verpflichtung eingeführt, wonach die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit in jedem Kalenderjahr über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung berichten müssen und dies auf der Internetseite der Kommune bzw. im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen ist. Bürgermeister Thorn informierte den Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 über seine öffentlichen Ehrenämter, Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, Tätigkeiten im Organ eines Unternehmens, die dem Hauptamt zuzurechnen sind und die Nebentätigkeiten im privaten Bereich. Nachfolgend wird dieser Bericht veröffentlicht:

Bericht des Bürgermeisters gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)
für das Jahr 2021

Im Jahr 2021 wurden durch Bürgermeister Karl Thorn neben der hauptberuflichen Tätigkeit als Bürgermeister folgende Ehrenämter und Nebentätigkeiten ausgeübt:

1.       Öffentliche Ehrenämter
- Mitglied des Werkausschusses des Zweckverbandes „Wasserversorgung Trollmühle“;
  Sitzungsgelder 2021 = 71,58 €

- Stellv. Mitglied des Werkausschusses des Zweckverbandes „Rhein-Hunsrück-   Wasser“;
  Sitzungsgelder 2021 = 52,20 €
- Mitglied der Verbandsversammlung des „Abwasserzweckverbandes  Guldenbachtal“;
  2021 keine Einnahmen
- Stellvertretender Verbandsvorsteher des „Abwasserzweckverbandes Guldenbachtal“;
  2021 keine Einnahmen
- Verbandsvorsteher des „Abwasserzweckverbandes Untere Nahe“;
  Aufwandsentschädigung 2021 = 1.800 €
- Mitglied der Verbandsversammlung der „Touristikgemeinschaft Romantischer Rhein e.V.“;
  keine Einnahmen
- Stellvertretender Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Walderholungsverband
  Rhein-Nahe“
  keine Einnahmen

2.       Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- Vorsitzender der „Touristikgemeinschaft Tal des Loreley e.V.“;
  keine Einnahmen
- Vorsitzender des „Rhein-Nahe-Touristik e.V.“;
  keine Einnahmen
- Stellvertretender Vorsitzender des „Vierthälerbus e.V“;
  keine Einnahmen

3.       Tätigkeiten im Organ eines Unternehmens, die dem Hauptamt zuzurechnen sind
- Mitglied der Gesellschafterversammlung der „Energiedienstleistungsgesellschaft
  Rheinhessen-Nahe GmbH“;
  Sitzungsgelder 2021 = 230 €
  Dieser Betrag wurde, wie vorgeschrieben, an die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe abgeführt

4.       Nebentätigkeiten im privaten Bereich
- Mitglied des „Kommunalbeirats für die Region Rhein-Nahe-Hunsrück – Landkreise Mainz-
  Bingen und Alzey-Worms der Westenergie AG“;
  keine Einnahmen

   Karl Thorn, Bürgermeister