Hinweis zu den Bescheiden des Jahres 2023


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

aus rechtlichen und organisatorischen Gründen können die Bescheide des Jahres 2023 für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer, Schmutzwassergebühren, Wiederkehrende Beiträge für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Gewerbesteuerbescheide) erst später erstellt und versandt werden.

 

Die Bescheide werden voraussichtlich sukzessive ab März versandt.

 

Die erste Abgabenfälligkeit am 15.02.2023 entfällt.

Die Bescheide 2023 erhalten sodann einen individuellen ersten Fälligkeitstermin.

 

Abbucher:

 

Infolgedessen erfolgt am 15.02.2023 auch keine Abbuchung der vorgenannten Abgaben.

Die Abbuchung wird sodann an den im Bescheid genannten Terminen erfolgen.

 

Überweiser:

 

Bitte sehen Sie vorläufig von Überweisungen ab, bis Sie die neuen Bescheide erhalten.

Ohne Bescheid ist eine Zuordnung Ihrer Überweisung nicht gewährleistet.

 

 

Bingen, 10.02.2023

Karl Thorn, Bürgermeister