Förderrichtlinie des Landkreises: „KLIMAFIT -- DURCHSTARTEN!“


Förderrichtlinie des Landkreises:
„KLIMAFIT -- DURCHSTARTEN!“

Förderprogramm für Gebäudesanierung,
Erneuerbare Energien, Mobilität,
Klimawandelanpassung
und nachhaltige Unternehmen


An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderrichtlinie richtet sich je nach Förderschwerpunkt an
• Natürliche Personen (Eigentümer / Wohnungseigentümergemeinschaften, teils auch Mieter)
• Vereine / Stiftungen und Genossenschaften
• Kleine und Mittelständige Unternehmen (KMUs)

Zusätzliche Voraussetzung ist je nach Förderschwerpunkt, dass sich
• entweder das geförderte Objekt bzw. die geförderte Fläche
• oder der Wohn-/Unternehmenssitz
im Landkreis Mainz-Bingen befindet.
Konkrete Informationen können Sie der Broschüre des Landkreises zur Förderrichtlinie entnehmen.

Was ist der Zweck der Förderung?


1. Förderung der Wärmewende mit möglichst klimaneutralen Gebäuden im Gebäudebestand
    (u.a. energetische Gebäudesanierung, Dämmung)
2. Förderung der Energiewende mit Eigenstromerzeugung und Stromspeicherung
    (Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage / Plug-In Solarmodule)
3. Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Unterstützung der Biodiversität
   (Dachbegrünung, Pflanzflächen im Dynamischen Agroforst (DAF), Entsiegelung von Flächen, Zisternen zur                        Regenwassernutzung, Regenwassernutzung für Toiletten und Waschmaschinen)
4. Förderung der nachhaltigen Mobilität
    (Wallboxen, Lastenräder/Lastenpedelecs)
5. Förderung nachhaltigen Wirtschaftens in Unternehmen und Kommunen
    (Teilnahme am ÖKOPROFIT)

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auf der Website des Landkreises Mainz-Bingen => Startseite => Themen & Abteilungen => Klimaschutz


Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ)
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
Tel. 06132-787-2173
www.mainz-bingen.de   


Alle Angaben ohne Gewähr! - VG Rhein-Nahe, 12.03.2021