Bekanntmachung der Ortsgemeinde Waldalgesheim
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim; Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 26.07.2023 veröffentlicht.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand zeitgleich mit der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 statt. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in der Sitzung am 17.09.2024 über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen und gleichzeitig eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung einer erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, da sich Änderungen bei der Planung ergeben haben.
Gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des o.a. Bebauungsplans (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Beurteilung Grünland, Biotop- u. Nutzungstypenplan, Abwägungsübersicht aus der ersten öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) während der Dauer eines Monats und zwar vom
31.10.2024 bis 02.12.2024 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Weiterhin liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:
Themenbereich | Art der Umweltinformation |
Tiere | Angaben zur Tierartenvielfalt, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Aussagen zu den betroffenen Tierarten; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten), möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
Pflanzen | Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen; Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatschG und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten), Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe |
Fläche/Boden | Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Bodenfunktionen; Angaben zu den beanspruchten Flurstücken, Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
Wasser | Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Dränage-, Nieder-schlags- und Abwasser sowie der Gefahr von Sturzflutereignissen; Aussagen zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
Luft und Klima | Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen, die zu erwartenden Wärmeemissionen, den Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe |
Landschaftsbild / Erholungseignung | Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe |
Biologische Vielfalt | Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe. |
Schutzgebiete | Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Naturschutz- und Wasserrecht |
Mensch, Gesundheit | Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Emissionen und Immissionen sowie zu mögl. Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie Einschätzung der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen). |
Kultur- und Sachgüter | Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern |
Emissionen, Abfälle, Abwässer, Risiken für Gesundheits-, Umwelt und das kulturelle Erbe | Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen, Abfällen, Abwässern, Aussagen zu Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen) |
Kumulierung von Auswirkungen | Angaben zur Wirkungsverstärkung im Zusammenhang mit benachbarten Vorhaben |
Techniken und Stoffe | Angaben zu den eingesetzten Techniken und Stoffen, soweit bekannt. |
Umweltaussagen übergeordneter Planungen | Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten |
Wechselwirkungen | Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Während der Auslegung besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Bebauungsplanaufstellung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplans kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Auf der Trift Waldalgesheim) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Trift“ ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht und umfasst nunmehr nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Waldalgesheim:
Flur 24, Flurstücke 51, 53, 54 (teilweise), 55, 56/1 und 56/2.
Ortsgemeinde Waldalgesheim 55425 Waldalgesheim, 15.10.2024
Helmut Schmitt Ortsbürgermeister