Bebauungsplan Waldstraße IV Waldalgesheim


Bekanntmachung der Ortsgemeinde Waldalgesheim

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans „Waldstraße IV“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim gemäß § 13 b BauGB i. V. m. der Heilungsvorschrift des § 215 a BauGB zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets; Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1  i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 und aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals am 21.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldstraße IV“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse wurden im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 27.11.2019 bzw. 06.10.2022 veröffentlicht.

In der Sitzung des Gemeinderates Waldalgesheim am 19.03.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren nach §13b BauGB durch Anwendung der Vorschrift des 215a BauGB i. V. m. § 13a BauGB zu heilen und weiterzuführen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim in seiner Sitzung am 17.09.2024 über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten.  

In der Sitzung am 17.09.2024 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Waldstraße IV“ festgelegt. Ferner hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim beschlossen, das Verfahren weiterzuführen.

Zur Weiterführung des vorgenannten Bebauungsplanaufstellungsverfahrens wird nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Waldstraße IV“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim  

in der Zeit vom 31.10.2024 bis einschließlich zum 02.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

In diesem Auslegungszeitraum können die Entwürfe der Planunterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Biotop- und Nutzungstypenplan, Schalltechnisches Gutachten und Fachbeitrag Artenschutz) von jedermann eingesehen werden. Ferner können während des vorgenannten Auslegungszeitraums Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift an den oben genannten Anschriften vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraums zudem im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (www.vgrn.de) unter Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Waldstraße IV Waldalgesheim  zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Waldstraße IV“ ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht

 

und umfasst nunmehr nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Waldalgesheim:

Bebauungsplan:

  • Flur 24, Flurstück 7/19 (tlw.)
  • Flur 24, Flurstück 7/20 (tlw.)
  • Flur 24, Flurstück 7/30
  • Flur 7, Flurstück 93
  • Flur 7, Flurstück 94
  • Flur 7, Flurstück 95
  • Flur 7, Flurstück 96
  • Flur 7, Flurstück 100
  • Flur 7, Flurstück 101
  • Flur 7, Flurstück 102/2
  • Flur 7, Flurstück 103/3
  • Flur 7, Flurstück 104/2
  • Flur 7, Flurstück 105/2
  • Flur 7, Flurstück 107
  • Flur 7, Flurstück 108
  • Flur 7, Flurstück 109
  • Flur 7, Flurstück 110
  • Flur 7, Flurstück 111
  • Flur 7, Flurstück 112
  • Flur 7, Flurstück 114/2 (tlw.)
  • Flur 7, Flurstück 115 (tlw.)
  • Flur 7, Flurstück 118
  • Flur 7, Flurstück 120 (tlw.)
  • Flur 7, Flurstück 121 (tlw.)

Ausgleichsflächen:

  • Flur 5, Flurstück 86 (tlw.)
  • Flur 7, Flurstück 29
  • Flur 7, Flurstück 75
  • Flur 25, Flurstück 23

In ihrer Stellungnahme vom 30.03.2022 äußerte die Kreisverwaltung Mainz-Bingen folgende Anregungen und Bedenken:

  • Es wurde keine UVP-Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt, obwohl öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt worden sind: Seinerzeit wurde der Bebauungsplan im Verfahren nach §13b BauGB durchgeführt; der Paragraph wurde mittlerweile gestrichen. In den jetzt vorliegenden Unterlagen ist ein kompletter Umweltbericht mit landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen und -flächen enthalten. Die genannten Vermeidungsmaßnahmen wurden vollständig in die textlichen Festsetzungen übernommen. Die UVP-Vorprüfung des Einzelfalls für den Bau öffentlicher Straßen ist somit nicht mehr erforderlich.
  • Es wurde gefordert, die Immissionssituation gutachterlich zu untersuchen und notwendige Minderungsmaßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen: Der Forderung wird entsprochen, ein schalltechnisches Gutachten wurde erstellt und entsprechende Minderungsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt.
  • Eine verpflichtende Begrünung der Dächer von Garagen, Carports und Nebenanlagen wurde gefordert: Dem wird in der aktuellen Planung teilweise entsprochen - Flachdächer auf Garagen, Carports und Nebenanlagen sind verpflichtend zu begrünen.
  • Es wurde die Festsetzung eines Abflussbeiwerts gefordert: Der Forderung wird nicht entsprochen; die Festsetzung einer GRZ wird als ausreichend angesehen.
  • Zum Schutz der Insekten sollten Festsetzungen zur Lichtfarbe und zur Art der Außenbeleuchtung aufgenommen werden: In der aktuellen Planung ist eine diesbezügliche Festsetzung enthalten.
  • Eine ausreichende, mindestens 5m tiefe Eingrünung des Gebietsrands soll festgesetzt werden. In der aktuellen Planung ist eine diesbezügliche Festsetzung enthalten.
  • Es wurde bemängelt, dass eine Alternativenprüfung fehlt: Ein § 13b Bebauungsplan war auf Flächen beschränkt, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und dabei nicht fingerartig in den Außenbereich hinausgreifen. Auf mögliche Standortalternativen zur Entwicklung von Wohnbauflächen, die im Rahmen des ehem. Verfahrens nach § 13b BauGB hätten entwickelt werden können, wird im Umweltbericht eingegangen.
  • Es wurde gefordert, den alten, ortsbildprägenden Birnbaum im Norden des Plangebiets zu erhalten: In der aktuellen Planung ist der Birnbaum als zu erhalten festgesetzt.
  • Europaweit geschützte Arten, welche im Rahmen einer Vorprüfung als potenziell im Plangebiet vorkommende Arten ausgefiltert wurden, sollten untersucht werden: Der Forderung wurde entsprochen, eine artenschutzrechtliche Beurteilung wurde durch ein Fachbüro angefertigt; die Artenschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan berücksichtigt.

In ihrer Stellungnahme vom 31.03.2022 äußerte die SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz folgende Bedenken:

  • Ein Gewässer III. Ordnung wurde unsachgemäß überplant. Ferner ist in der Planung die schadlose Ableitung von extremen Abflussereignissen zu berücksichtigen: Die Entwässerung sowie die Belange der allgemeinen Wasserwirtschaft wurden zwischenzeitlich mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Entlang der K 29 wird eine breite Grünfläche mit dem darin eingebetteten Bachlauf festgesetzt. Den Forderungen der Wasserwirtschaft wird somit entsprochen.
  • Die Hinweise zur Versickerung und zum Umgang mit Niederschlagswasser wurden im zwischenzeitlich angefertigten Entwässerungskonzept berücksichtigt.

Die Verbandsgemeindewerke haben in ihrer Stellungnahme vom 30.03.2022 darauf hingewiesen, dass im Süden des Plangebiet Drainageleitungen verlaufen, die mit der Herstellung des Baugebiets „Waldstraße II“ hergestellt wurden und die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind:

  • In der aktuellen Planung werden die Drainageleitungen berücksichtigt.

Die Landwirtschaftskammer hat im Schreiben vom 28.03.2022 darauf hingewiesen, dass ein 5 m Abstand zwischen dem Wohngebiet und landwirtschaftlichen Nutzflächen erforderlich ist:

  • In der aktuellen Planung wird dieses berücksichtigt.

Der BUND sowie betroffene Bürger bemängelten fehlende Ausgleichsmaßnahmen und fehlende faunistische Untersuchungen, die fehlende Auseinandersetzung mit den hydrologischen Gegebenheiten sowie unsachgemäß festgesetzte Gebäudehöhen oder Stützmauern:

  • In der aktuellen Planung werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, das Gebiet wurde faunistisch untersucht und die Ergebnisse werden im Umweltbericht berücksichtigt.
  • Zwischenzeitlich wurde ein Entwässerungskonzept erstellt, in dem die Anregungen berücksichtigt werden.
  • Bedenken hinsichtlich überbordender Gebäudehöhen werden nicht geteilt; mit Verschattungseffekten durch Gebäude ist aufgrund der Lage des geplanten Baugebiets nordwestlich des Gebiets „Waldstraße II“ nicht zu rechnen; die Entstehung eines unverhältnismäßigen und unharmonischen Siedlungsgefüges kann ausgeschlossen werden.

Weiterhin liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:

Themenbereich

Art der Umweltinformation

Umweltaussagen übergeordneter Planungen

Angaben zu den Zielen der übergeordneten Planungen und zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten

Tiere

Angaben zur Vielfalt möglicherweise vorkommender Tierarten, der zu erwartenden Vorkommen und dem europäischen Artenschutz; Aussagen zu den potenziell betroffenen Tierarten; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten), möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Pflanzen

Angaben zur Pflanzenvielfalt sowie der beobachteten und der zu erwartenden Pflanzenvorkommen; Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatschG, Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Pflanzen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Fläche/Boden

Angaben zur Ausprägung, Zusammensetzung, Nutzung, Vorbelastung, Empfindlichkeit, Schutzwürdigkeit und zu den Bodenfunktionen; Angaben zu den beanspruchten Flurstücken, Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen und Flächen, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe

Wasser

Angaben über die Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, Vorbelastungen, Wasserschutzgebiete, möglichen Gefahren bzw. Beeinträchtigungen, den Verlust grundwasseraktiver Flächen, den Umgang mit Außengebiets-, Drainage-, Niederschlags- und Abwasser sowie der Gefahr von Sturzflutereignissen; Aussagen zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe

Luft und Klima

Angaben zur Funktion und zur Schutzwürdigkeit des Planbereichs für das Lokalklima, Angaben zur Inanspruchnahme klimatisch wirksamen Flächen, die zu erwartenden Wärmeemissionen, den Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zur Kompensation der Eingriffe

Landschaftsbild / Erholungseignung

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und des Erholungspotenzials, der Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaftsbild und die Erholungseignung sowie Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation der Eingriffe

Wechselwirkungen

Auflistung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Biologische Vielfalt

Angaben zur Vielfalt der Ökosysteme, der Artenvielfalt und der Lebensraumtypen; Angaben zur Inanspruchnahme von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie zu den Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Eingriffe

Kumulierung von Auswirkungen

Angaben zu Wirkungsverstärkung im Zusammenhang mit benachbarten Vorhaben

Schutzgebiete

Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Naturschutz- und Wasserrecht

Mensch, Gesundheit

Angaben zu Vorbelastungen, zu den voraussichtlich zu erwartenden Lärmimmissionen und diesbezgl. durchgeführten Untersuchungen (Fachgutachten) sowie zu mögl. Gefährdungen der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie Einschätzung der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)

Kultur- und Sachgüter

Angaben zu Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern.

Emissionen, Abfälle, Abwässer, Risiken für Gesundheits-, Umwelt und das kulturelle Erbe

Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Emissionen, Abfällen, Abwässern, Aussagen zu Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen)

Nutzung erneuerbarer Energien

Angaben, wie die Nutzung erneuerbaren Energien im Plangebiet ermöglicht werden soll

Techniken und Stoffe

Angaben zur den eingesetzten Techniken und Stoffen, soweit bekannt

 

Ortsgemeinde Waldalgesheim                                                                                                                                      55425 Waldalgesheim, 16.10.2024

Helmut Schmitt                                                                                                                                                                   Ortsbürgermeister