Flächennutzungsplanfortschreibung An der Straße Weiler bei Bingen


Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

 

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“

  1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  2. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Zu a): Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zur Ausweisung einer gewerblichen Fläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“ in der Gemarkung Weiler bei Bingen beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Zu b): Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 26.04.2023 beschlossen, für o.a. Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die o. a. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht incl. der dort auf Seite 2 aufgeführten Anlagen) während der Dauer von drei Wochen und zwar vom

 

11.05.2023 bis 01.06.2023 (einschließlich)

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen, Rathaus, Stromberger Straße 43, 55413 Weiler bei Bingen, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

 

Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der  Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/ Flächennutzungsplanfortschreibung An der Straße Weiler bei Bingen) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

 

Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Planzeichnungen (vor und nach der Flächennutzungsplanänderung)

 

 Verbandsgemeindeverwaltung

             Rhein-Nahe

55411 Bingen, 03.05.2023

 

Karl Thorn

Bürgermeister


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