Flächennutzungsplanfortschreibung Gewerbegebiet Hüttenloch Waldalgesheim


Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

 


Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Im Hüttenloch“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Bauflächen“ sowie „Flächen für den Gemeinbedarf“ und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und einer „Fläche für Versorgungsanlagen“)

  1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  2. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Zu a): Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Bauflächen“ sowie „Flächen für den Gemeinbedarf“ und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim) beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Zu b): Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 26.04.2023 beschlossen, für o.a. Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die o. a. Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht incl. der dort auf Seite 2 aufgeführten Anlagen) während der Dauer von drei Wochen und zwar vom

 

11.05.2023 bis 01.06.2023 (einschließlich)

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

 

Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der  Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Flächennutzungsplanfortschreibung Gewerbegebiet Hüttenloch Waldalgesheim) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

 

Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Planzeichnungen (vor und nach der Flächennutzungsplanänderung)


Verbandsgemeindeverwaltung

             Rhein-Nahe

55411 Bingen, 03.05.2023

 

 

Karl Thorn

Bürgermeister