Die Verbandsgemeindewerke informieren:


Warum muss ich Gebäudeteile, die unter der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau sichern?

ENTSTEHUNG UND BEDEUTUNG DES RÜCKSTAUS IN DER ÖFFENTLICHEN ABWASSERANLAGE

Rückstau im Kanalnetz kann jederzeit durch
•    extreme Niederschläge (Unwetter)
•    unvorhersehbare Verstopfungen
•    Bauarbeiten an den Abwasserleitung
entstehen. Das rückstauende Abwasser gelangt in die Kanalanschluss-, Grund- bzw. Sammelleitungen.

Die Allgemeine Entwässerungssatzung verlangt von den Grundstückseigentümern neben den entsprechenden Vorschriften in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
•    DIN EN 752
•    DIN EN 1610
•    DIN EN 12056 Teile 1-5
•    DIN 1986 Teile 100
die erforderlichen Entwässerungsanlagen entsprechend herzustellen. Hierzu gehören auch Schutzeinrichtungen gegen Rückstau!

Sämtliche Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene (Straßenhöhe am Anschlusspunkt) ungeschützt angeschlossen sind, bewirken den befürchteten, aber einen zu verhindernden, Wasseraustritt (nachfolgendes Bild).


Im nachfolgenden Bild sind die Entwässerungsgegenstände im Keller ordnungsgemäß gegen Rückstau gesichert. Eine Überflutung des Kellers mit Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz ist nicht möglich.


GEEIGNETE SCHUTZEINRICHTUNGEN SIND:

    Fäkalienhebeanlagen
>    Toilettenpapier

•    Schmutzwasserpumpe
>    Waschmaschinen,
    Waschbecken,
    Bäder ohne Toilettenabwasser,
    Bodenabläufe

•    Rückstaudoppelverschlüsse
>    Schmutzwasser, das keine Anteile von Abwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen enthält

•    Handverschluss
>    für einzelne Waschbecken bzw. Spülen

Bei dem Rückstaudoppelverschluss und dem Handverschluss ist darauf zu achten, dass diese immer! geschlossen sind, wenn die Entwässerungsgegenstände nicht benutzt werden.

Denken Sie auch an die regelmäßigen Inspektionen und Wartungen der Rückstauschutzeinrichtungen!

HINWEISE:

•    Nur Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen geschützt werden.
•    Oberhalb der Rückstauebene anfallendes Abwasser bzw. Niederschlagswasser von Dächern muss ungehindert ablaufen können.
•    Keinen Rückstauschutz in den Revisionsschacht vor dem Haus einbauen.
Folge:
Bei auftretendem Rückstau ist das gesamte grundstückseigene Abwasser gesperrt. Das eigene Abwasser würde dann in die Kellerräume gelangen.
•    Auch Niederschlagswasser von befestigten Flächen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, muss entsprechend gepumpt werden. Es sei denn, die Möglichkeit einer Versickerung ist vorhanden.

RÜCKSTAUSICHERUNG VERLANGT DIE BERATUNG DURCH FACHLEUTE:

•    Architekten
•    Sanitärinstallationsfirmen
•    Ingenieurbüros für Haustechnik

Ansprechpartner bei weiteren Fragen:

Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Thomas Czech, Tel. 06721/304232

Entsprechende Flyer zum Thema „Rückstau“ erhalten Sie kostenlos in den Rathäusern der Stadt/Ortsgemeinden bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe.

Thomas Czech, Werkleiter