Schiedsperson
Schiedsperson der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ist
Klaus-Dieter Rauber, 55413 Weiler bei Bingen
Die Aufgaben einer Schiedperson ergeben sich aus der Schiedsamtordnung.
Die Schiedsperson ist zuständig bei den Vergehen:
- des Hausfriedensbruchs
- der Beleidigung
- der Verletzung des Briefgeheimnisses
- der Körperverletzung
- der Bedrohung
- der Sachbeschädigung
- in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche.
Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift bei der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.
Die Schiedsperson setzt den Sühnetermin fest und lädt die Parteien.
Sprechzeiten der Schiedsperson: jeden Mittwoch in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bitte Beachten: Aufgrund der derzeitigen Situation finden momentan keine Sprechstunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe statt. In dringenden Notfällen, wenden Sie sich bitte immer Mittwochs in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, unter der Telefonnummer 0159-03180608 oder per Mail Schiedsperson@vgrn.de an Herrn Rauber.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS)
Der BDS informiert hier über die Aufgaben gemeindlicher Schiedsämter und Schiedsstellen.