Schiedsperson
Schiedsperson der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ist
Klaus-Dieter Rauber, 55413 Weiler bei Bingen
Stellvertreter der Schiedsperson ist
Dr. Matthias Wiemer, 55425 Waldalgesheim
Die Aufgaben einer Schiedsperson ergeben sich aus der Schiedsamtordnung.
Die Schiedsperson ist zuständig bei den Vergehen:
- des Hausfriedensbruchs
- der Beleidigung
- der Verletzung des Briefgeheimnisses
- der Körperverletzung
- der Bedrohung
- der Sachbeschädigung
- in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche.
Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift bei der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.
Die Schiedsperson setzt den Sühnetermin fest und lädt die Parteien.
Sprechstunden der Schiedsperson
Aufgrund baulicher Maßnahmen in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe finden derzeit keine regulären Sprechstunden statt.
Die Schiedsperson ist jedoch jeden Mittwoch telefonisch unter 0171 7884133 sowie per E-Mail unter Schiedsperson@vgrn.de erreichbar. In diesem Rahmen können individuelle Termine vereinbart werden.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS)
Der BDS informiert hier über die Aufgaben gemeindlicher Schiedsämter und Schiedsstellen.