Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026
Aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (§ 63 Abs. 1, S. 1 LBauO), sind ab 01.01.2026 Bauanträge von der Bauherrin oder dem Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen und nicht wie bisher bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Untere Bauaufsichtsbehörde -
Konrad-Adenauer-Straße 34
55218 Ingelheim
Achtung!
Dies gilt nicht für die Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO! Diese sind weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Nahe
55411 Bingen, den 30.12.2025
Benedikt Seemann
Bürgermeister
