Einreichung von Bauanträgen

Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2026

Aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (§ 63 Abs. 1, S. 1 LBauO), sind ab 01.01.2026 Bauanträge von der Bauherrin oder dem Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen und nicht wie bisher bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

- Untere Bauaufsichtsbehörde -

Konrad-Adenauer-Straße 34

55218 Ingelheim

 

Achtung!

Dies gilt nicht für die Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO! Diese sind weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

 

Verbandsgemeindeverwaltung

Rhein-Nahe

55411 Bingen, den 30.12.2025

 

 

 

Benedikt Seemann

Bürgermeister