Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen im E-Rechnungsformat


Registrierung und Rechnungsversand

Für den Rechnungsversand über das E-Rechnungsportal des Landes Rheinland-Pfalz benötigen Sie von uns folgende Angaben:


1. Die ausschließlich für die Übermittlung zu nutzende E-Mail-Adresse:


          ZRE-RLP@poststelle.rlp.de


2. Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)

  • Der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe:           073395001000-001-87

Da die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe über ein zentrales Rechnungspostfach verfügt, sind auch alle E-Rechnungen an die Gemeinden:

  • Bacharach, Breitscheid, Manubach, Oberdiebach, Oberheimbach, Niederheimbach, Trechtingshausen, Münster-Sarmsheim, Weiler bei Bingen, Waldalgesheim

über die oben angegebene Leitweg-ID zu senden. Eine Zuordnung und Weiterverteilung der Rechnung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung.

Damit die Rechnungen elektronisch versandt werden können, müssen sich die Rechnungssteller registrieren. Ab sofort ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich.


Wichtig! Die neue E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) ist seit dem 11.01.2024 in Kraft:

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden.