Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende