Wie wird der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser berechnet?

  • Leistungsbeschreibung

    Maßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die mögliche Abflussfläche. Zu ihrer Ermittlung wird die Grundstückfläche (bis zu einer Tiefe von 50 m) mit der Grundflächenzahl (Abflussbeiwert) vervielfacht. Bei Grundstücken, die innerhalb eines Bebauungsplans liegen, gilt die Grundflächenzahl als Abflussbeiwert.