Wann wird der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben?
Leistungsbeschreibung
Zur Umschreibung des wiederkehrenden Beitrages für Niederschlagswasser benötigt die Verbandsgemeindeverwaltung den Grundbuchauszug aus dem hervorgeht, ab wann der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Sobald dieser Grundbuchauszug vorgelegt wurde, schreibt die Verbandsgemeindeverwaltung den wiederkehrenden Beitrag ab dem Tag der Grundbucheintragung auf den neuen Eigentümer um.