Ich benötige eine Genehmigung zum Verbrennen von Holz (Baumschnitt). Die Verbrennung soll auf meinem Grundstück bei geeigneter Witterung und Windrichtung erfolgen. Wie lange gilt eine solche Genehmigung?
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungPflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.
Werden mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrannt, ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Rhein-NaheGemäß § 2 Abs. 2 der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen dürfen Abfälle binnen 20 Tage vom dritten Tag nach dem Tag des Eingangs der Anzeige an verbrannt werden.
An wen muss ich mich wenden?Die Ordnungsbehörde ihrer
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
RechtsgrundlageAnträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Rhein-Nahe