Wo kann ich eine Genehmigung zur Teilung von Grundstücken beantragen?
Leistungsbeschreibung
Der Antrag auf Teilungsgenehmigung ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe einzureichen. Dem Antrag sind 2 amtliche Lagepläne mit Einzeichnung der beabsichtigten Teilung beizufügen. Grundsätzlich bedarf die Teilung von Grundstücken keiner Gehnehmigung.Für Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann die Gemeinde jedoch durch Erlass einer entsprechenden Satzung die Genehmigungspflicht anordnen. Innerhalb unserer Verbandsgemeinde wurde von der Ortsgemeinde Waldalgesheim und der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen eine solche Satzung erlassen. Aber auch wenn eine Genehmigung nicht erforderlich ist, ist der Antrag auf Teilungsgenehmigung einzureichen, da in diesem Fall hierüber ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt werden muss, das für die Umsetzung der Grundstücksteilung erforderlich ist.