Straßensperrungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

    Der Antrag ist mit einem entsprechendem Verkehrszeichenplan mindestens 14 Tage vor Beginn der notwendigen Verkehrsbeschränkung zu stellen.

  • Anträge / Formulare


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