Dank und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte
Als Anerkennung hat das Land Rheinland-Pfalz 2014 die Ehrenamtskarte eingeführt.
Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird. Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2014 bestehenden Ehrenamtskarte. Auf Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer erhalten nun auch langjährig Engagierte, die nicht oder nicht mehr die geforderten fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche erbringen, Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte.
Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Der bzw. die Ehrenamtliche muss das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt. Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte@stk.rlp.de. Die Jubiläumskarte können einmal von dem Betreffendem, selbst oder von einem Vorschlagendem gestellt werden.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden.
Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen
Quelle: Land Rheinland-Pfalz