Kommunalwahl 2024


Kommunalwahlen 2024

Ausgabe von Wahlvordrucken durch die örtlichen Wahlleitungen

Die Kommunalwahlen 2024 werfen ihre Schatten voraus. Für die Ausgabe der Formulare und Vordrucke zum Einreichen eines Wahlvorschlages sind ab diesem Jahr die örtlichen Wahlleitungen zuständig. Für die Kommunalwahl 2024 (Verbandsgemeinderatswahl, Stadtratswahl, Ortsgemeinderatswahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahl zum Stadtbürgermeister bzw. Stadtbürgermeisterin, Wahl zum Ortsbürgermeister bzw. Ortsbürgermeisterin, Wahl zum Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin) ist für die Ausgabe der Wahlvordrucke die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe zuständig.

Die Wahlvordrucke können bei der Wahlsachbearbeiterin Frau Senner (Tel. 06721/304219, wahl@vgrn.de) angefordert werden. Gerne werden Ihnen die Wahlvordrucke per Mail übersandt.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Kommunalwahlordnung werden noch die Vordrucke aus dem Jahr 2019 herausgegeben. Eine Verwendung eines Vordruckes aus 2019 führt nicht zur Versagung des Wahlvorschlages aus formalen Gründen.

Die Einreichung der Wahlvorschläge muss bis April 2024 erfolgen (das genaue Datum wird zu gegebener Zeit veröffentlicht).