Seniorensicherheitsberater

Seniorensicherheitsberater

Seit November 2023 gibt es in der Verbandsgemeinde fünf neue Seniorensicherheitsberater (SfS), so dass nun sechs Personen ehrenamtlich mit der Beratungstätigkeit betraut sind.

Was sind Seniorensicherheitsberater?

Die Seniorensicherheitsberater sind eine Gruppe ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Schutz ihrer Mitbürger - insbesondere der Senioren - einsetzen.

Sie werden von der Polizei ausgebildet und anschließend vom Landkreis in ihr Ehrenamt berufen. Sie werden regelmäßig fortgebildet und über aktuelle Kriminalitätsphänomene informiert.

 Sie wollen für Seniorinnen und Senioren in Fragen der Prävention ansprechbar sein und sind in den Kommunen verortet.

 Sicherheit im Alltag!

Laut Kriminalstatistik sind ältere Menschen nicht häufiger von Kriminalität betroffen als jüngere. Sie werden jedoch häufiger Opfer bestimmter Delikte. Sie sind auch schneller in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Deshalb ist es wichtig, dass sich ältere Menschen über bestimmte Kriminalitätsphänomene informieren, sich damit auseinandersetzen und sich schützen.

 Für die Wissensvermittlung zu Ihrer Sicherheit haben sich die Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater unserer Verbandsgemeinde folgende Möglichkeiten überlegt:

  • Persönliche Sprechstunden abhalten
  • Informationsstände z.B. Markt/Einkaufszentrum betreiben
  • Vorträge halten
  • Einrichtungen/Veranstaltungen besuchen und sich vorstellen
  • (Seniorenresidenz, Seniorennachmittag/Café etc.)
  • Informationsmaterial verteilen
  • Als persönliche Ansprechperson für ältere Menschen zur Verfügung stehen
  • Kontakt zu Netzwerkpartnern herstellen 

 Der Tätigkeit des SfS sind jedoch Grenzen gesetzt. So weisen wir darauf hin, dass folgende Aufgaben nicht übernommen werden können:

  • keine Strafverfolgung (nur Polizeibeamte!)
  • keine Rechtsberatung (nur Rechtsanwälte!)
  • keine Brandschutzanalysen erstellen
  • keine Überprüfung von Schwachstellen an Haus oder Wohnung (Polizeiliche Beratungsstelle)
  • keine Ausnutzung des Ehrenamtes (für eigene oder fremde politische / wirtschaftliche Interessen)

 

Die Seniorensicherheitsberaterinnen und Berater möchten mit Ihnen zusammen dazu beitragen, dass sie nicht Opfer einer Straftat werden.



Quelle: Land Rheinland-Pfalz

Ministerium des Inneren und für Sport