Steuerliche Vorteile im Ehrenamt
Wer sich freiwillig engagiert und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt, darf bis zu 840 Euro im Jahr frei von Steuern und Sozialabgaben annehmen. („Ehrenamtspauschale“).
Noch höher ist der Freibetrag für Übungsleiterpauschalen etwa bei ehrenamtlichen Ausbildern, Dozenten und Betreuern – sie dürfen 3.000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Man kann sogar beide Freibeträge gleichzeitig geltend machen – wenn man zwei verschiedene Ämter ausübt, etwa als Gerätewart (Ehrenamtspauschale) und als Trainer (Übungsleiterpauschale).
Aufgepasst, man kann außerdem auch Aufwendungen, die durch freiwilliges Engagement entstehen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen! Das können zum Beispiel Fahrten zum Einsatzort sein oder auch Materialien, die man für sein Ehrenamt benötigt. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln.
Unter nachfolgendem Link finden Sie Steuertipps für gemeinnützige Vereine:
Steuerliche Vorteile für Vereine
Quelle: Deutsches Ehrenamt